Gemeindehaus mit Fahnen
Wappen

Zuzug / Wegzug

Wer in eine politische Gemeinde zu- oder wegzieht oder in ihr umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden.

Dazu ist eine persönliche Vorsprache beim Einwohneramt, Büro Nr. 01 notwendig.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Anmeldung – Zuzug

Schweizer Bürger/in

Ausländische Staatsangehörige

  • Heimatschein für Niederlassung
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalt
  • Familienbüchlein
    (bei verheirateten Personen)
  • AHV-Karte
  • aktuelle Krankenversicherungspolice über die Grundversicherung (KVG)
  • Dienstbüchlein
  • Mietvertrag
  • Reisepass
  • Ausländerausweis sofern vorhanden oder Zusicherung
  • Familienbüchlein (bei verheirateten Personen)
  • aktuelle Krankenversicherungspolice über die Grundversicherung (KVG)
  • AHV-Karte
  • Geburtsschein
  • ev. Heiratsurkunde
  • ev. Scheidungsurteil 

Abmeldung – Wegzug

Schweizer Bürger/in

Ausländische Staatsangehörige

  • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis
  • Dienstbüchlein
  • Reisepass
  • Ausländerausweis

Gemeindeverwaltung

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