Wer in eine politische Gemeinde zu- oder wegzieht oder in ihr umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden.
Dazu ist eine persönliche Vorsprache beim Einwohneramt, Büro Nr. 01 notwendig.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürger/in | Ausländische Staatsangehörige |
- Heimatschein für Niederlassung
- Heimatausweis für Wochenaufenthalt
- Familienbüchlein
(bei verheirateten Personen) - AHV-Karte
- aktuelle Krankenversicherungspolice über die Grundversicherung (KVG)
- Dienstbüchlein
- Mietvertrag
| - Reisepass
- Ausländerausweis sofern vorhanden oder Zusicherung
- Familienbüchlein (bei verheirateten Personen)
- aktuelle Krankenversicherungspolice über die Grundversicherung (KVG)
- AHV-Karte
- Geburtsschein
- ev. Heiratsurkunde
- ev. Scheidungsurteil
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Schweizer Bürger/in | Ausländische Staatsangehörige |
- Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis
- Dienstbüchlein
| - Reisepass
- Ausländerausweis
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