
| Poststrasse 12 | |
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Gerne beraten wir Sie in vormundschaftlichen Angelegenheiten, z.B. bei
Hilfsbedürftige Personen mit persönlichen und/oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten können vormundschaftliche Unterstützung verlangen. Die Ursachen der Hilfsbedürftigkeit sind vielfältiger Natur. So kann die geistige oder körperliche Gesundheit beeinträchtigt oder die betroffene Person aus anderen Gründen überfordert sein. Auch die Unfähigkeit, die finanziellen oder sonstigen Angelegenheiten selbst zu regeln bzw. eine vertrauenswürdige Person damit zu betrauen, stellt eine Hilfsbedürftigkeit dar.
Die rechtlichen Grundlagen für das Vormundschaftsrecht finden sich hauptsächlich in den Artikeln 360 bis 456 des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches.