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Steueramt

Telefon 055 285 14 03
Fax 055 285 14 09
Leiterin Steueramt
Barbara Fritschi
Mitarbeiterin
Nicole Herrmann

Vom Kantonalen Steueramt wird unsere Gemeinde betreut von:

Die Mitarbeiter des Kantonalen Steueramtes sind in verschiedenen Gemeinden tätig und deshalb nicht immer in Gommiswald erreichbar. Die Akten der in Gommiswald steuerpflichtigen Personen befinden sich jedoch grundsätzlich auf dem Steueramt Gommiswald.

Möchten Sie Auskunft?

Zu jeder Zeit können Sie zum Thema Steuern Auskünfte über das Internet einholen. Besuchen Sie die Website des Kantonalen Steueramtes St.Gallen: www.steuern.sg.ch, oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung Bern: www.estv.admin.ch

Einige Links zu interessanten Webseiten:

Möchten Sie Ihre Einreichefrist für die Steuererklärung verlängern?

Ihre Einreichefrist können Sie direkt im Internet unter dem Link http://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/eservices/Fristverlaengerung_Steuererklaerung_-_Auswahl.html verlängern oder kontaktieren Sie das Steueramt telefonisch, per E-Mail oder schriftlich.

Wollen Sie wissen, wieviele Steuern Sie bereits einbezahlt haben?

Sie können per Internet direkt in Ihr Steuerkonti einsehen, welches auf der Gemeinde Gommiswald geführt wird. Unter dem folgenden Link ist enthalten, was Sie dabei alles für Möglichkeiten nutzen können und wie vorgegangen werden muss, damit Sie auf Ihr Konto einsehen können

http://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/eservices/ekonto_privatperson.html.

Steuerfüsse

Die Steuerfüsse für Gommiswald setzen sich im Jahr 2011 wie folgt zusammen:

Bezugsgruppe

Staat

Polit. Gemeinde

Kirche

Total

Kath. Gommiswald

 95%

 123%

 31%

 249%

Evang. Gommiswald

 95%

 123%

 24%

 242%

Ohne Kirchensteuer

 95%

 123%

 

 218%

Christkath. Gommiswald

 95%

 123%

 24%

 242%

 

Die Schulsteuern sind im Steuersatz der politischen Gemeinde enthalten.

Bei konfessionell gemischten Ehen wird die Aufteilung des Steuerfusses von Amtes wegen vorgenommen. 
Gemäss Steuerfussstatistik für das Jahr 2011 liegt Gommiswald mit dem Steuerfuss der politischen Gemeinde auf dem 38. Rang aller St. Galler Gemeinden.

 

Feuerwehrabgabe

Abgabepflichtig sind Männer und Frauen vom vollendeten 20. bis zum 50. Altersjahr, die weder Feuerwehrdienst leisten noch mit einem Ehepartner, der Feuerwehrdienst leistet, in ungetrennter Ehe leben. Von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten wird die Feuerwehrabgabe nur einmal vom Gesamteinkommen erhoben. Unterliegt nur ein Ehegatte der Abgabepflicht, so ist die Feuerwehrabgabe zur Hälfte zu entrichten.

Die Feuerwehrabgabe beträgt 10% der einfachen Steuer vom Einkommen, höchstens Fr. 350.- je Jahr.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Gesetz über den Feuerschutz (sGS 871.1) in der kantonalen Gesetzessammlung sowie im dazugehörigen Feuerschutzreglement der Gemeinde Gommiswald. Weitere Infos zur Feuerwehr.

Grundsteuern

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf dem Grundeigentum. Steuerpflichtig sind die natürlichen und die juristischen Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer oder Nutzniesser des Grundstückes sind. Die Steuer wird nach dem für die Vermögenssteuer massgebenden Wert des Grundstückes zu Beginn des Kalenderjahres bemessen.

Die Steuer beträgt in Gommiswald:
0,8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen
0,2 Promille für Grundstücke von juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind und deren Grundstücke unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.

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