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Sozialamt

Telefon 055 285 14 01
Fax 055 285 14 09
Leiter Sozialamt
Peter Göldi

Dienstleistungen

Die Sozialhilfe hilft Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen. Die Hilfe ist der jeweiligen Situation angepasst und erfordert das aktive Mitwirken der Betroffenen. Es ist eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Hilfeleistungen umfassen:

Finanzielle Hilfe wird geleistet, soweit keine Hilfeleistung durch unterstützungspflichtige Verwandte, andere Private oder private Sozialhilfeinstitutionen gewährt wird oder diese nicht rechtzeitig verfügbar ist.

Finanzielle Sozialhilfe ist zurückzuerstatten, wenn sich die finanzielle Lage gebessert hat und die Rückerstattung zumutbar ist.

Die Gemeinde Gommiswald ist der regionalen Beratungsstelle Linthgebiet (Uznach) angeschlossen. Beratungstermine können telefonisch oder direkt auf der Beratungsstelle vereinbart werden. Sie berät und begleitet Personen bei Fragen bezüglich:

Alimenteninkasso und -bevorschussung

Gehen Unterhaltsbeiträge für ein Kind vom leistenden Elternteil nicht oder nicht rechtzeitig ein, kann der sorgepflichtige Elternteil Inkassohilfe durch die politische Gemeinde in Anspruch nehmen. Die Inkassohilfe kann auch von getrennt lebenden oder geschiedenen Personen für ihre persönlichen Unterhaltsbeiträge beansprucht werden. Gehen die in einem vollstreckbaren Urteil oder in einem behördlich genehmigten Unterhaltsvertrag festgesetzten Unterhaltsbeiträge für ein Kind trotz angemessener Inkassoversuche nicht rechtzeitig ein, kann das Kind oder der sorgepflichtige Elternteil die Bevorschussung der Alimenten durch die politische Gemeinde verlangen. Kein Anrecht auf Bevorschussung besteht für die persönlichen Unterhaltsbeiträge erwachsener Personen.

Nähere Einzelheiten über die Bevorschussung von Kinderalimenten sind in einem Merkblatt festgehalten, welches bei der Sozialhilfe angefordert werden kann.

Mutterschaftsbeiträge

Mütter haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn

Mutterschaftsbeiträge stehen damit nur Müttern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu. Die Beiträge werden individuell berechnet und für die ersten sechs Monate nach der Geburt ausgerichtet. In Härtefällen können sie länger ausgerichtet werden.

Nähere Einzelheiten über die Mutterschaftsbeiträge sind in einem Merkblatt festgehalten, welches bei der Sozialhilfe angefordert werden kann.

Asylwesen

Die Gemeinden sind verpflichtet, im Verhältnis zur Einwohnerzahl Asylbewerber aufzunehmen. Gommiswald ist zur Zeit ein Sollbestand von 11 Asylbewerbern zugeteilt.

Die Asylbewerber sind durch die Sozialhilfe zu betreuen und nötigenfalls finanziell zu unterstützen. Der Bund zahlt die Unterstützungskosten in Form von Unterstützungs- und Unterbringungspauschalen zurück.

Regionale Jugendhilfe

Die politischen Gemeinden haben für eine ganzheitliche Jugendhilfe zu sorgen. Diese umfasst Jugendarbeit, Jugendschutz und Jugendberatung.

Die Jugendhilfe wird von den politischen Gemeinden Gommiswald, Rieden und Ernetschwil gemeinsam wahrgenommen. Eine eigens hierfür bestellte Jugendkommission nimmt sich den Anliegen, Problemen und Fragen der Jugendlichen an.

Örtliche Anlaufstelle für die Gemeinde Gommiswald ist der Gemeindepräsident Peter Göldi . Dieser leitet die eingehenden Begehren und Meldungen an die Regionale Jugendkommission weiter.

Amt für Soziales

Das Amt für Soziales St. Gallen bietet weitere Dienstleistunge an unter www.soziales.sg.ch

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