
| Telefon | 055 285 14 05 |
| Fax | 055 285 14 19 |
| Grundbuchverwalter | |
| Markus Büsser | markus.buesser antispam@remove.me gommiswald.ch |
| Grundbuchverwalter-Stellvertreterin | |
| Mirjam Müntener | mirjam.muentener antispam@remove.me gommiswald.ch |
Auf dem Grundbuchamt wird über das Eigentum an Grund und Boden und über die daran bestehenden Rechte und Lasten 'Buch' geführt, was Voraussetzung für deren Rechtsbestand ist. Jedermann, der ein solches Recht erwerben möchte, soll vorher zuverlässig feststellen können, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten damit verbunden sind. Das Eigentum an einer Sache ist das umfassendste dingliche Recht (Rechte der Person an einer Sache). Nur was im Grundbuch eingetragen ist, besteht grundsätzlich als dingliches Recht; was nicht eingetragen ist, wird als solches nicht anerkannt, d.h. es kann gegenüber einem Dritten nicht geltend gemacht werden.
Wer ein Interesse glaubhaft macht, hat Anspruch darauf, dass ihm Einsicht in das Grundbuch gewährt oder dass ihm darauf ein Auszug erstellt wird.
Ohne ein solches Interesse ist jede Person berechtigt, Auskunft über gewisse Einträge gemäss Art. 970 Abs. 2 ZGB und Art. 106a der Verordnung über das Grundbuch zu erhalten.
Im Kanton St. Gallen nehmen der Grundbuchverwalter und sein Stellvertreter ebenfalls die Tätigkeit als Urkundsperson (Notar) in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten wahr.
Beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte (z.B. Kauf, Tausch, Errichtung/Erhöhung von Grundpfandrechten, Schenkung usw.) werden somit auf ein und demselben Amt unterzeichnet und ins Grundbuch eingetragen.
Sämtliche Gebäude auf dem Gebiet des Kantons St. Gallen müssen bei der
Gebäudeversicherungsanstalt gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch versichert sein.
Es werden landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Grundstücke unterschieden, die von zwei Fachteams geschätzt werden. Jedes Grundstück/Gebäude ist mindestens alle 10 Jahre neu zu schätzen. Begehren um Neubewertung eines Grundstückes sind schriftlich an das Grundbuchamt zu richten.
Die Nachführung des Vermessungswerkes erfolgt durch das Geometerbüro Niederer + Pozzi. Grundbuchpläne für Baueingaben, Bauprojekte usw. können unter folgender Adresse angefordert werden:
Gommiswald und Rieden:
Geometerbüro Niederer + Pozzi AG
Zürcherstrasse 25
8730 Uznach
Tel. | 055 285 91 80 | |
Fax | 055 285 91 81 | |
Ernetschwil:
Domeisen Lukas & Co.
Ingenieur- und Geometerbüro
Kürzestrasse 5
8716 Schmerikon
Tel. | 055 286 13 60 | |
Fax | 055 286 13 61 | |
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| Baukostenabrechnung | ||||
| Begehren Neubeurteilung einer Grundstückschätzung | ||||
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