
| Telefon | 055 285 14 04 |
| Fax | 055 285 14 09 |
| Kontaktperson | |
| Barbara Fritschi | barbara.fritschi antispam@remove.me gommiswald.ch |
| Nicole Herrmann | nicole.herrmann antispam@remove.me gommiswald.ch |
Gemäss Verkehrszulassungsverordnung müssen alle Motorfahrräder mit Fahrzeugausweis und Kontrollschild mit Vignette gelöst werden. Die Kontrolle der Motorfahrräder muss bei einer vom Kanton festgelegten Abnahmestelle erfolgen.
Für die Motorfahrräder ist der gelbe Ausweise zu verwenden. Dieser ist mit dem grauen Fahrzeugausweis der Gemeindekasse (Büro 01) vorzulegen.
Ablauf der Gültigkeit der Versicherungsvignette: 31. Mai. Wer nach dem 31. Mai ein für das laufende Jahr nicht gelöstes oder versichertes Motorfahrrad in Verkehr setzt, macht sich strafbar.
Taxen
Motorfahrräder mit Kontrollschild | Fr. 71.60 |
Motorfahrräder ohne Kontrollschild | Fr. 63.60 |
Fahrradvignetten sind am Postschalter erhältlich.
Gemäss kantonalem Hundegesetz müssen alle Hunde, die das Alter von fünf Monaten erreicht haben, gelöst werden. Die Lösung für das laufende Jahr hat bis 31. Mai des selben Jahres zu erfolgen. Hunde, die erst nach dem Lösetag das meldepflichtige Alter erreichen oder in der Gemeinde eingeführt werden, sind nachträglich der Kontrollstelle (Gemeindeverwaltung) zu melden.
Die Taxe beträgt für einen Hund Fr. 90.--, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 150.-- .
Hundehalter, die bis zum 31. Mai den Hund nicht gelöst haben, machen sich nach Art. 14 des Hundegesetzes strafbar.
Halter, die ab dem 1. Oktober 2009 einen neuen Hund besitzen, haben einen Sachkundenachweis zu erbringen. Weitere Informationen:
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